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AUTO ATELIER AGB´s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweise für Folienbeschichtungen, Folierungen und Beschriftungen auf beweglichen und unbeweglichen Objekten, wie Fahrzeugen und Gebäuden

AUTO ATELIER FREUDENSTADT, Stand 102022

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Geltungsbereich

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Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge (Mündlich sowie schriftlich) zwischen dem Handwerksbetrieb:

AUTO ATELIER FREUDENSTADT,

vertreten durch den Geschäftsführer:

Herrn Georgios Georgotas

Max-Eyth Str. 22

72250 Freudenstadt

(im Folgenden kurz AUTO ATELIER FREUDENSTADT) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

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Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

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Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

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Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen vom AUTO ATELIER FREUDENSTADT finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingungen verweist, es sei denn, AUTO ATELIER FREUDENSTADT hat den Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingen des Auftraggebers ausdrücklich zugestimmt.

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Leistungen

AUTO ATELIER FREUDENSTADT bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:


– Erstellung von Grafiken, Gestaltungen und Druckdaten (in Zusammenarbeit mit der ANGEEX)
– Foliendrucke und Folienplots
– Demontage und Montage von Kfz-Anbauteilen im Rahmen der Folierung
– Aufbringung und Entfernung von Glasfolien, Aufklebern und Kfz-Folierungen

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1. Oberflächen

Für den Werbedesigner/Werbetechniker oder Folierer ist es sehr wichtig, den Original-Lackzustand genau zu kennen, da bei nachlackierten Fahrzeugteilen die Gefahr besteht, dass es bei der späteren Folienrückrüstung zu partiellen Lackablösungen kommen kann. Daher sollten Sie uns unbedingt vor der Folierung mitteilen, ob und wenn ja, welche Fahrzeugteile nachlackiert wurden. In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung einen Gitterschnittwert GT0 nach DIN EN ISO 2409 aufweisen. Dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lackes auf dem Untergrund aus. Komplettfolierungs-Folien sind so konzipiert, dass die Klebkraft diesen Wert nicht übersteigt. Das heißt die Klebkraft der Folie ist nicht so stark, dass sie die Haftkraft des Lackes übertrifft und somit den Lack abheben kann. Es ist ausreichend belegt, dass keinerlei negative Einwirkung von der Folie auf den Lack stattfindet - solange der Lack in einem neuwertigen Zustand ist.

Die ausgeführten Arbeiten sind nicht mit einer Originallackierung gleichzusetzen, da nicht bei gleichen Bedingungen beschichtet werden kann wie bei einer industriellen Fertigung. Folien sind eine Art Lackimitat und bestehen aus hochwertigem PVC. Einige unserer Folien haben eine zusätzliche Hochglanzbeschichtung, welche je nach Farbtiefe (z.B. schwarze Folie) die Oberfläche des Untergrundes noch mehr hervorhebt als z.B. matte Folien. Da einige Lacke eine geringfügige „Orangenhaut“ aufweisen, wird dieser Effekt durch die Folie verstärkt. Im Zweifelsfall lassen Sie sich das Ergebnis demonstrieren. Unebenheiten am Fahrzeug selbst werden, je nach Intensität, durch die Folie weiter sichtbar bleiben. Diese sollten ggf. im Vorfeld beseitigt werden. Die Folie soll generell nur auf lackierten Fahrzeugteilen verlegt werden. Auf unlackierten Kunststoffteilen oder grundierten Teilen kann die Folie keine ausreichende Haftung aufbauen.

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1.1. Für Neuwagen (bis 1000 km)

Frisch lackierte Fahrzeugteile müssen aushärten und ausgasen. Dieser Prozess kann min. 6 Wochen dauern.
Vorher raten wir von einer Folierung ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich vorab an den Fahrzeughersteller oder einen fachkundigen Lackierer. Sollte die Folierung aus verschiedenen Gründen zwingend erforderlich sein, bevor der Lack vollständig ausgegast ist, so übernimmt die Firma AUTO ATELIER FREUDENSTADT, keine Haftung und gibt auch keine Gewährleistung für das unproblematische Rückrüsten der Folie oder für das lanfgristige Haften der Folie auf dem frischen Lack.

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1.2. Für Gebrauchtwagen 

Verwitterung und ggf. mangelhafte Pflege, wie z. B. nicht rechtzeitiges Entfernen von Vogelkot o.ä. können dazu geführt haben, dass der Lack stumpf oder gar rissig geworden ist. Lackbeschädigungen wie Steinschläge, Kratzer oder gar Rost beeinträchtigen die Foliermöglichkeiten, bilden keine ausreichende Basis, um eine Gewährleistung zu bieten und können zu Problemen bei der späteren Rückrüstung sorgen. Eine perfekte Folierung setzt einen fachgerechten Lackaufbau voraus. Haftet eine Lackschicht nicht auf Ihrem Untergrund, kann diese auch nicht durch das Aufbringen einer Folie kompensiert werden. Am Fahrzeug vorhandene Vorschäden sind auf unserem Übergabeprotokoll zu erfassen. Sollte kein Protokoll erstellt worden sein haftet das AUTO ATELIER FREUDENSTADT nicht für entstandene oder schon da gewesene Schäden. Diese müssen vom Besitzer/Auftraggeber nachgewiesen werden mit vorher/nacher Bilder die ein Datum involviert haben.

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1.3. Die Vorbereitung

Das Fahrzeug ist zur Anlieferung gereinigt bereitzustellen (einfache Waschstrassenwäsche ohne Zusätze). Sand und Salze sind besonders im unterem Bereich mit Hochdruck zu entfernen. Ein evtl. Mehraufwand, der die eigentliche Folierung erst ermöglicht, wird berechnet und die Montage verlängert sich um einen Tag bzw. ein paar Stunden besonders bei groben und hartnäckigen Verunreinigungen wie Teerflecken, Flugrost und Insektenrückstände.

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1.4. Embleme & Scharniere

Im Rahmen der Komplettfolierung werden sämtliche Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug entfernt. Diese werden - soweit sie geklebt sind - nicht wieder angebracht. Sollten Sie eine neue Montage dieser Embleme wünschen, müssen neue Einzelteile vom Hersteller gegen Aufpreis bestellt werden. Scharniere sind grundsätzlich von einer Folierung ausgeschlossen. Bei Fahrzeugen wie Jeep Wrangler, Mercedes Sprinter, 

V + G-Klasse usw. die aussenliegende Scharniere haben werden diese minimal mit Sprühfolie behandelt nach absprache mit dem Kunden. Ansonsten werden sie in de Originalfarbe belassen und nicht Foliert.

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1.5. Montage

Die Montage findet beim AUTO ATELIER FREUDENSTADT, - in einem gleichmäßig temperierten Raum- statt, um die hochwertigen Eigenschaften der Folie voll auszunutzen. Montagearbeiten vor Ort bieten wir nicht an.

Die Montagezeit variiert sehr stark nach Aufwand. Generell fordert eine Basisfolierung einen Zeitaufwand von 5-14 Tagen. Da die Folie erst nach 24 Stunden ihre Endhaftung erreicht, muss das Fahrzeug noch einen oder mehrere weitere Tage im AUTO ATELIER FREUDENSTADT stehen bleiben.

Es kann erforderlich sein, an besonderen Stellen die Folie einzuschneiden oder mit Einlegern zu arbeiten. Diese sind aufgrund ihrer konkaven oder komplexen Formen meist nicht in einem Stück zu folieren. Eine Faltenbildung an umgelegten Kanten ist - ebenso wie geringfügiges Schrumpfen der Folie - aus technischen Gründen unvermeidlich und ist kein Reklamationsgrund. Dies gilt auch für kleine Lufteinschlüsse, die unmittelbar nach der Folierung auftreten können. Diese bilden sich nach etwa 14 Tagen zurück, im Rahmen der abschließenden Anpassung der Folie an den neuen Untergrund.

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1.6. Film- Video- und Fotofreigabe

Durch die Unterzeichnung des Auftrages oder auch einen mündlichen Auftrag oder sobald ein Auftrag für abgeschlossen gilt und bezahlt ist, wird unwiderruflich vereinbart, dass wir das AUTO ATELIER FREUDENSTADT Videos/Fotos/Grafiken usw. des Fahrzeuges des vorbezeichneten Halters, Schaufensterbeschriftungen, Werbebanner, und allen Werbeprodukten die wir erstellen ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke unentgeltlich nutzen dürfen. Der Auftraggeber/Fahrzeughalter usw. erhält auf Wunsch kostenlose Abzüge der Originalbilder/Videos in digitaler Form. 

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1.7. Zahlungsbedingungen, Änderung, abweichende Vereinbarungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für die erbrachte Leistung per Vorabüberweisung oder bei Abholung des Fahrzeuges in Bar zu entrichten. Bei Langjärigen Kunden stellen wir auch eine Rechnung. Wir behalten, im Falle einer Nichtzahlung, das Fahrzeug oder beauftragte Teile ein (Werkunternehmerpfandrecht [§ 647 BGB]) und geben diese erst nach Bezahlung unserer Forderung frei. Für alle weiteren Vereinbarungen gilt die Zahlungsbedingung auf der Rechnung. 
Mit der Auftragserteilung mündlich oder schriftlich erkennt der Kunde die vorstehenden Hinweise und Bedingungen als ausschließliche Grundlage der Abwicklung des erteilten Auftrages an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Wird die Auftragsbestätigung nicht unterschrieben, erlischt der ggf. bereits vereinbarte Montagetermin. Sollte der Termin kurzfristig (4 Werktage vorab) abgesagt/nicht abgesagt werden und es wurde Material von uns bereits bestellt oder andere Vorleistungen getroffen, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt. 
Änderungen und abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich getroffen und im Auftragsformular oder einem Anhang hierzu niedergelegt und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Die im Auftrag festgehaltenen Bedingungen stellen keine Beeinträchtigung unabdingbarer gesetzlicher Ansprüche des Kunden dar.

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1.8. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 12 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller original lackierten Fahrzeugen. Für nachlackierte Fahrzeuge kann keine Gewährleistung übernommen werden, insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug oder Teile neutralisiert werden. Für den uneingeschränkten Erhalt des Gewährleistungsanspruchs ist die ordnungsgemäße Pflege der Folie unabdingbare Voraussetzung. 
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe nach der Folierung. Wenn der Auftraggeber seine Rechnung nicht bezahlt erlischt die Gewährleistung und wir übergeben den Fall an unseren Juristen zur Klärung weiter. Die Ausführung von Gewährleistungsarbeiten erfolgt ausschließlich durch und in den Räumlichkeiten des AUTO ATELIER FREUDENSTADT oder eine von uns benannte Werkstatt. Durch die erbrachte Reparatur wird weder die Gewährleistung verlängert, noch für die ersetzten Teile eine neue Gewährleistungszeit begründet. Weitgehende Ansprüche sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, insbesondere Minderung, Wandlung, Schadensersatz oder Erstattung von Fahrtkosten sowie Verdienstausfälle jeglicher Art.

 

Schäden am Fahrzeug, die durch den Ein- und Ausbau von Anbauteilen während der Folierungsarbeiten nachweislich entstanden sind, müssen innerhalb von 3 Tagen nach Fahrzeugauslieferung dem AUTO ATELIER FREUDENSTADT gemeldet werden. Nach Ablauf 3 Tagen können keinerlei Reparaturansprüche gestellt werden. Prüfen Sie daher Ihr Fahrzeug noch am Übergabetag nach evtl. Funktionsstörungen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:

  • Schäden aufgrund fehlender Beachtung der Pflegehinweise, wie Fleckenbildung durch falsche Polituren oder Reiniger oder mangelnder Pflege, Waschstrassenschäden oder Parkrempler

  • Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien

  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung

  • Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltig strukturierter Oberfläche hergestellt werden

  • Schäden jeder Art beim Entfernen der Folie in anderen Werkstätten oder in Eigenregie.

  • Die Gewährleistung ist nicht übertragbar.

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Für alle Innenfolien gewähren wir grundsätzlich 2 Jahre Garantie. Für alle Außenfolien (ausgenommen Antiscratch-/Antigraffitifolien) gewähren wir 2 Jahre Garantie bei einer Vertikal-Verglasung bzw. 1 Jahr bei einer Schräg- und Horizontal-Verglasung. Eine Versiegelung der Folienkanten ist unabdingbar.  Für Antiscratch-/Antigraffitifolien (nur als Außenfolien) gilt generell eine Garantie von 2 Jahren. Bei Beschichtungen auf unebenen Glasflächen (z. B. Drahtglas) oder auf Kunststoffe übernehmen wir keine Garantie und schließen jedwede Gewährleistung aus.

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Die Gewährleistungsfrist auf Waren und auf durchgeführte Arbeiten an Fahrzeugen beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

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Bei der Übergabe beklebter Kfz muss eine Mängelanzeige sofort bei der Abnahme auf dem Lieferschein vermerkt werden. Tritt der Mangel erst später auf, muss er dem AUTO ATELIER FREUDENSTADT in Textform innerhalb von

3 Tagen nach dem Auftreten mitgeteilt werden.

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Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Auftraggebers zunächst auf Nachbesserung.

Erst wenn 2 Nachbesserungen scheitern, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt.

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Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige Zustimmung von dem AUTO ATELIER FREUDENSTADT vorgenommen oder veranlasst hat.

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Die verwendeten Folien sind hochwertige Spezialfolien von Namhaften Herstellern und mit herkömmlichen Baumarkt-Selbstklebefolien in keiner Weise zu vergleichen. Einzelheiten müssen der jeweiligen Produktdokumentation entnommen werden.

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Der Einschluss kleiner Staubpartikel, Wasserfelder, Bläschen oder auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht komplett auszuschließen. Diese beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation.

 

Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach ein bis vier Wochen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

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Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Im Speziellen dürfen versenkbare Scheiben zwei Wochen nicht heruntergefahren werden. Selbiges gilt für die Benutzung der elektrischen Scheibenheizung.

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Das beklebte Fahrzeug kann erst nach zwei Wochen in der Waschanlage gereinigt werden. Innerhalb dieser zwei Wochen kann sich die Folie vom Fahrzeug lösen, deshalb wird hier keine Garantie/Gewährleistung übernommen.

 

Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von uns angebrachten Folien nicht gestattet. Für flexible Fugen die überklebt wurden, wird keine Garantie übernommen.

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Bei Verkratzung der Fensterfolien durch unsachgemäße Reinigung oder mechanische Einflüsse bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Die Kratzbeständigkeit der Folien bezieht sich nur auf den Kunststoffbereich. Keine Garantieansprüche entstehen bei unsachgemäßer Benutzung oder Auftreten von Schäden durch äußere Einflüsse.

 

Folierung

2.0. Zulassung im Straßenverkehr

In Deutschland sind im Bereich der StVO zugelassene Fahrzeuge von einer Eintragung der Farbänderung befreit. Wir empfehlen, Ihre Kfz-Versicherung über den Farbwechsel Ihres Fahrzeuges in Kenntnis zu setzen.

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2.1. Schäden durch die Folierung

Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemäße Ausbesserungen zu dünn aufgetragener Lack Werksseitig oder nachlackierte Stellen. Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass bei Entfernung die Folien einzelne Heizdrähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann das AUTO ATELIER FREUDENSTADT nicht übernemmen, da diese unvermeidbar sind.

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2.2. Nachfolierung (z.B. nach Unfall)

Bei Nachfolierungen kann es zu Farbabweichungen kommen, die u.a. im Herstellungsverfahren der Folien begründet sind. Dies gilt auch bei einer normalen mechanischen Abnutzung gegenüber den original folierten Teilen. Auf die Umstände können wir keinerlei Einfluß nehmen. Achten Sie auf eine regelmäßige Reinigung und ggf. auch Aufbereitung der Folierung um das Risiko einer Farbabweichung durch einen langen Nutzungszeitraum zu mindern.

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2.3. Entfernen der Folie

Selbstverständlich kann Ihr Fahrzeug ohne Probleme in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Folie kann bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden, was jedoch nicht in Ihrem Folierungspreis inbegriffen ist. Verbleibende Klebstoffreste werden mit lackschonenden Reinigern entfernt. In Spalten oder Ritzen können sich nach der Entfernung der Folie noch Klebe- und Folienreste befinden diese gehen nach und nach mit der Wäsche raus und sind kein Grund zur beanstandung. Lackschäden können bei einer Rückrüstung jedoch generell, insbesondere in nachlackierten oder vorgeschädigten Bereichen (insbesondere bei gebrauchten Fahrzeugen), nicht vollständig ausgeschlossen werden. Somit übernimmt das AUTO ATELIER FREUDENSTADT, keine Haftung und gibt auch keine Gewährleistung für entstandene Schäden. 

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2.4. Pflegehinweise der Folie

Die Folien weisen bei richtiger Pflege eine Haltbarkeit von 3-10 Jahren auf (je nach Folie und montiertem Bauteil (vertikal/horizontal). Um die Haltbarkeit auf das längst Mögliche auszuschöpfen, ist die strikte Einhaltung folgender Pflegemaßnahmen erforderlich:

  • In mindestens halbjährlichem Abstand ist die Folie mit einem Hartwachs zu behandeln, um das Abstumpfen zu verhindern.

  • Die Folie ist waschstrassenfest, Bürstenwaschanlagen können jedoch die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche ist daher zu empfehlen. Verzichten Sie bewusst auf Waschprogramme mit Heißwachs, da diese ebenfalls die Oberfläche angreifen können.

  • Eventuell vorhandene Polierwalzen in vollautomatischen Waschstraßen müssen ausgeschaltet werden, um eine Beschädigung der Folie durch hohen Anpressdruck der Walzen zu vermeiden.

  • Die Folie sollte in den ersten 14 Tagen nach Verklebung nicht gereinigt werden, denn dies könnte die Haftfähigkeit der Folie beeinträchtigen und zu einem vorzeitigen Ablösen führen.

  • Verwenden Sie bei der Reinigung und Pflege der Folie keine ätzenden oder lösemittelhaltigen Reinigungsmittel. Klebefolien, die mit unbestimmten Zusatzmitteln von Waschanlagen gereinigt werden, unterliegen nicht der Haftung des AUTO ATELIER FREUDENSTADT.

  • Glänzende Folien können und sollen regelmäßig mit hochwertigen Polituren behandelt werden. Diese erhöht die UV-Beständigkeit und somit die Haltbarkeit der Folie. Eine Folie sollte -ähnlich eine Lackierung- nicht zu oft und nicht zu selten gereinigt werden. Spätestens alle 8 - 10 Wochen sollten Sie die Folie gründlich reinigen. Sie brauchen Ihr foliertes Fahrzeug nicht extra regelmäßig oder häufig waschen. Ähnlich wie beim Lack, führt häufiges Waschen zu einer Abnutzung oder Kratzer-/Streifenbildung auf der Folie. Wenn die oberste Schicht des mehrschichtigen Folienaufbaus einmal beschädigt ist, lässt sich dies nur schwer bis gar nicht wiederherstellen. Liegen die Poren der Folie einmal offen, so lassen sich Schmutz und Verunreinigungen schwerer entfernen, als üblich. Ausserdem können aggressive Reinigungsmittel, lösemittelhaltige Reiniger oder die Zusatzprodukte der Waschstraße leichter in die Folie eindringen und ihre Optik, Haptik, Langlebigkeit und /oder Rückrüstung negativ beeinflussen. Wir empfehlen daher ausdrücklich Handwäsche.

  • Es dürfen zur Behandlung der Folie nur Wachse und Polituren verwendet werden, die keine Schleifmittel enthalten.

  • Verschmutzte Stellen auf der Folie dürfen keinesfalls mit lösemittelhaltigen Reinigern, Säuren (Aceton, Verdünnung o.ä.) behandelt werden. Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger. Holen Sie sich im Zweifel unseren Rat ein.

  • Folien können und sollen nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert, dass Staubpartikel, kleine Sandkörnchen u.ä. die Oberfläche beschädigen.

  • Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern, sowie mit Vorsprühreinigern, ist ein Mindestabstand von 80cm zwischen Düse und Folienoberfläche einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass Stöße und Folienkanten stets behutsam gereinigt werden müssen, d.h. den Wasserstrahl nie direkt auf die Folienkante richten.

  • Verschmutzungen wie (z.B. Vogelkot, Insekten, Wintersalz, Kraftstoff, Baumharz) sind umgehend zu entfernen, da diese - genau wie beim Lack - eine starke Belastung für die Folie darstellen und diese angreifen können.

  • Waschanlagen: Zusatzprodukte und der Zustand der rotierenden Bürsten können der Haftung der graphischen Elemente oder der Folien schaden. Es wird eingeräumt, dass 10 Autowaschungen die Polyurethan-Lackfarben mit Streifen versehen, deswegen und auf gleiche Weise unterliegen diese mechanischen Einflüsse, die das Aussehen der Folie verschlechtern können, nicht unserer Haftung für matte Folie:

  • Die Benutzung von Waschstrassen mit rotierenden Bürsten ist nicht zu empfehlen, da bei häufiger Benutzung Glanzeffekte auftreten können. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich Handwäsche. Alternativ auch Waschstrassen mit Textilwäsche, diese sollten aber vor Benutzung geprüft werden, ob die Textillappen in einem guten Zustand sind. Verschlissene und /oder verunreinigte Textillappen können auf einer Folie ebenso Schaden anrichten, wie rotierende Bürsten. Zusatzprogramme wie Heisswachs oder Politur sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da diese die Folienoberfläche beschädigen oder glänzend machen können. Dieser Effekt lässt sich nicht wieder umkehren. Verwenden Sie keine handelsüblichen Wachse. Holen Sie hier unbedingt unseren individuellen Rat zur Pflege ein. Dies gilt insbesondere für weiß/schwarz-matte Folien, die sehr pflegeintensiv sind und daher stets eines speziellen Folienreinigers bedürfen.

 

2.5. Pflegehinweise bei Teilfolierungen:

  • Bei der Fahrzeugwäsche ist auf freistehende Kanten zu achten, insbesondere bei der Reinigung mit dem Hochdruckreiniger. Diesen unbedingt auf Abstand halten, da der Wasserstrahl die Folie beschädigen kann. Auch feine Konturstreifen sind schnell durch Steinschläge beschädigt, welche dazu führen können, daß sich das Dekor nach einer Fahrzeugwäsche löst.

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2.6. Versicherung von Kfz

Der Auftraggeber stellt sicher, dass überlassene Kfz verkehrssicher sind und mit einer Haftplicht- und/oder Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abgedeckt sind. Eine Haftung vom AUTO ATELIER FREUDENSTADT über eine Selbstbeteiligung von 500 EUR hinaus ist ausgeschlossen.

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2.7. Voraussetzungen von Kfz

Die Lackoberfläche von Kfz, die der Auftraggeber vom AUTO ATELIER FREUDENSTADT folieren oder beschriften lässt, muss original, neuwertig und insbesondere nicht stumpf sein. Es dürfen keine Kratzer, Steinschläge oder Roststellen vorhanden sein. Anbauteile müssen Originalteile sein und deren Befestigungen dürfen nicht verändert oder korrodiert sein. Der Lackaufbau des Kfz muss auf allen Teilen, die foliert werden sollen, fachgerecht und mit einwandfreier Haftung ausgeführt sein. AUTO ATELIER FREUDENSTADT haftet nicht für Mängel der Folierung oder Beklebung oder für Schäden an dem Kfz, welche auf o.g. Mängel an dem Kfz zurückzuführen sind. Das Kfz muss komplett geleert sein, AUTO ATELIER FREUDENSTADT übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Auftraggeber im Kfz belässt.

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2.8. Ausführung von Folierungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden bei unseren Standard-Folierungen:
– Die Standardbreite der Folien beträgt 1524 mm.
 Sollten Glasflächen oder Bauteilflächen in ihrer Breite und Höhe über 1524 mm liegen, so ist eine Stoßnaht erforderlich.

– Türgriffe nicht foliert und Griffmulden (bei Transportern) ausgespart (Türgriffe nur nach Vereinbarung)
– Außenspiegel nicht foliert (nur nach Vereinbarung)
– Bei engen Rundungen wird die Folie geschnitten und es entstehen Überlappungen
– Herstellerschriftzüge (z.B. „AMG“) werden fachgerecht entfernt
– Flexible Fugen werden nicht überklebt sondern ausgespart
– Unlackierte Oberflächen (z.B. Stoßfänger bei Transportern) werden nicht beklebt
– Das Fahrzeug wird nur von außen beklebt.
– Bei Transportern wird das Dach nicht beklebt (nur auf Wunsch)

 

Steinschlagschutz

3.0. Montage

Eine Steinschlagschutzbeschichtung erfolgt immer durch Nassverklebung, da es sich um eine hoch transparente Folie handelt und bei einer Trockenverklebung Lufteinschlüsse nicht zu verhindern wären, was wiederum das Endergebnis optisch minderwertig macht. Daher ist der Trocknungsprozess unumgänglich, was bedeutet, dass das Fahrzeug über Nacht temperiert in unserer Montagehalle verbleiben muss.

Übergroße Fahrzeugteile, die über ein Maß von 152cm in Breite oder Länge gehen, müssen in einzelnen Teilen verklebt werden. Dabei wird eine Naht Stoß an Stoß gesetzt. Diese Naht wird möglichst an hervorstehenden Kanten des Fahrzeuges gesetzt, damit die optische Beeinträchtigung nicht zu sehr ins Auge fällt. Selbiges gilt bei sehr konkaven und konvexen Stellen (meist an den Stoßstangen), wo eine vollständige 3D Verklebung mit einer PU-Folie nicht mehr möglich ist.

Eine komplett staubfreie Montage ist nicht umsetzbar, daher sind kleinere vereinzelte Einschlüsse kein Reklamationsgrund. Sollte es sich um eine Ansammlung oder große Körnchen handeln, tauschen wir das betroffene Bauteil bereits vor Auslieferung aus.

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3.1. Hinweise für alle Folien!!!

Bereits vorhandene Vorschäden können nicht mit der Folie kaschiert werden und sind nach der Beschichtung deutlich sichtbarer als vorher. Bei älteren Lacken oder hellen Farbtönen kann bei einer Teilfolierung mit Steinschlagschutzfolie ein Farbunterschied entstehen, da die Folie durch ihre hochglänzende Beschichtung meist mehr Tiefe erzeugt, als der vorhandene Lack.

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3.2. Pflegehinweise

Alle PU-Folien sind waschstrassenfest, grundsätzlich empfehlen wir aber die Handwäsche, um Schäden durch Waschbürsten, Dampfstrahler und Reste von Pflegeprogrammen und Zusätzen in den Leitungen durch den vorigen Waschprozess des Vornutzers zu vermeiden. Es ist nachgewiesen, dass PU-Farben nach zehn automatischen Reinigungen Streifen aufweisen und diese mechanische Wirkung auch Folienoberflächen beschädigen kann. Daher schließen wir uns unseren Herstellern der Folien ob 3M, BodyFence, Hexis GmbH und anderen an und schließen nach dem Waschstraßeneinsatz jede Haftung aus. Beim Verwenden von Vorsprühreinigern und Dampfstrahlgeräten sollten Sie vorsichtig vorgehen. Ein Mindestabstand von 80cm muss eingehalten werden. Der Wasserstrahl darf nie direkt auf die Folienkanten gerichtet werden. Entfernen Sie Verschmutzungen auf der Folie mit einem speziellen Multi-Cleaner für Folien. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen aggressiven Reiniger handelt, der nach der Anwendung mit Wasser abgespült werden muss. Verschmutzungen, wie Insekten oder Vogelkot, sollten jedoch immer sobald wie möglich entfernt werden, um den Einsatz scharfer Reiniger auf ein Minimum zu reduzieren. Um den Oberflächenglanz zu erhalten, verwenden Sie gelegentlich eine hochwertige Wachsversiegelung (Gloss Detailer) nach der Fahrzeugwäsche. Sollten leichte Kratzer in der Folie sein, heilen diese innerhalb von 20-30 Minuten ab einer Temperatur von 22 C° von selbst. In kälteren Klimazonen, oder um den Prozess zu beschleunigen, können Sie ca. 50 C° heißes Wasser auf die betroffene Stelle gießen.

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3.3. Herstellergarantie

Sie erhalten eine Herstellergarantie von 5-7 Jahren ab Kaufdatum des Produkts. Diese ist nicht übertragbar (die Ansprüche der gesetzlichen Gewährleistung bleiben davon unberührt).

Sollte das Produkt innerhalb der Garantiezeit -trotz fachgerechter Montage- Risse, deutliche Vergilbungen oder ähnliche Mängel aufweisen, wird diese kostenlos ersetzt. Voraussetzung ist die Vorlage des originalen Kaufbelegs. Bevor Garantieleistungen erbracht werden, müssen alle Ansprüche vom Hersteller geprüft werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:

  • Schäden aufgrund fehlender Beachtung unserer Pflegehinweise

  • Zweckentfremdete/falsche Anwendung

  • Lackschäden jeglicher Art z.B. an nachlackierten Bauteilen

  • Natürliche Ursachen, z.B. Unfälle, normaler Verschleiß, Beulen im Lack, auch durch physikalische Einwirkung von Steinen, Abrieb, Kratzer und andere Einwirkungen.

 

Scheibentönung

4.0. Montage

Eine Scheibentönung gehört zu den Nassverklebungen und benötigt eine Trocknungszeit, die etwaige Nacharbeiten nach der Trocknung erforerlich macht. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Fahrzeug stehen zu lassen, müssen Sie die Nacharbeiten selbst tätigen oder erneut in unsere Räumlichkeiten kommen.

Die vollständige Trocknung dauert bis zu 30 Tage, je nach Witterung. In dieser Zeit können noch Schlieren oder Bläschen sichtbar sein. Diese dürfen nicht berührt werden und verschwinden nach der Trocknungszeit. Wir bitten daher um Geduld.

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4.1. Pflegehinweise

Während der Trocknungszeit von ca. 30 Tagen bitten wir Sie, die Fenster geschlossen zu halten und die Heckscheibenheizung nicht einzuschalten. 
Um die Scheibe optimal zu reinigen, empfehlen wir Ihnen normalen Scheibenreiniger und ein weiches Tuch zur Nachbearbeitung.

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4.2. Herstellergarantie

Auf unsere Folie gibt es 5 Jahre Herstellergarantie. Garantiert wird die Haltbarkeit sowie die Klarheit des Klebers. Da die Folie eine metallisierte und mehrschichtige Folie ist, wird garantiert, daß das Aluminium nicht trübe wird und die einzelnen Folienschichten sich nicht von einander lösen. Das Polyester des High-End-Produkts wird in einem aufwändigem Verfahren durchgefärbt, das sogenannte "Tiefsee-gefärbte Polyester". Dadurch wird auch die Garantie auf die Farbstabilität und Farbechtheit ausgeweitet

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Grafiken/Logo/Design

5.0. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.0.1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

5.0.2. Alle Logo(s), Designs, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

5.0.3. Die Logo(s), Designs, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das AUTO ATELIER FREUDENSTADT (vertreten durch den Inh. Georgios Georgotas) eine erstmalige Vertragsstrafe in Höhe von 1000 Euro. Möchte der Kunde das diese Dritte Person/Dienstleister weiterhin unser Logo und/oder Design für Werbepuplikationen jedweder Art verwendet ist nach jedem umgesetzten neuen Auftrag eine Zahlung von EURO 500 an uns unaufgefordert fällig. Sollten diese Zahlung/en nicht erfolgen sind wir gezwungen rechtlich Schritte einzuleiten die erhebliche Mehrkosten verursachen werden. (Preise immer in Netto)

5.0.4. Das AUTO ATELIER FREUDENSTADT überträgt dem Kunden/Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf immer der schriftlichen Vereinbarung, Anfragen bitte immer per E-Mail an uns. Die Nutzungsrechte können komplett vom Kunden/Auftraggeber übernommen werden aber erst nach vollständiger Bezahlung des Preises für die Erstellung des Logos und des Designs und das jeweils immer Betrag X mal 5 über. (d.h. Logo Preis 100 Euro mal 5 = komplettes Nutzungsrecht = 500 Euro)

5.0.5. Das AUTO ATELIER FREUDENSTADT hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das AUTO ATELIER FREUDENSTADT zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung mit dem Dienstleister.. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

5.0.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

5.1. Vergütung

5.1.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

5.1.2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten (wie Mustererstellung, Fotolizenzen, Andrucke u.ä.), die das AUTO ATELIER FREUDENSTADT für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.1.3. Die Vergütung ist zu 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig und 50% nach Ablieferung.

 

5.2. Eigentumsvorbehalt

5.2.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.2.2. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.2.3. Das AUTO ATELIER FREUDENSTADT ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Wurden dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

5.2.4. Alle Inhalte unserer Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei dem AUTO ATELIER FREUDENSTADT. Bitte fragen Sie, falls Sie Dekore und Designs aus unserer Homepage oder unserer Sozial-Media-Auftritte verwenden möchten. Bei ungefragter Verwendung erlauben wir uns eine Vertragsstrafe in Höhe min. 1000 Euro Netto Ihnen in Rechnung zu stellen plus Gebühr.

 

5.3. Haftung

5.3.1. Das AUTO ATELIER FREUDENSTADT verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Es haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ein über den Waren- und Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

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5.3.2. Sofern das AUTO ATELIER FREUDENSTADT notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Das AUTO ATELIER FREUDENSTADT haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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5.3.3. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des AUTO ATELIER FREUDENSTADT.

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5.3.4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet das AUTO ATELIER FREUDENSTADT nicht.

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5.3.5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim AUTO ATELIER FREUDENSTADT geltend zu machen, dies gilt für alle Arbeiten die in unserem Angebot und an Kundenfahrzeug/en umgesetzt werden (von Fahrzeugaufbereitung, Politur, über Folgerungen bis zu Smart Repair). Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

5.4. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

5.4.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die erbrachte Arbeitsleistung des Grafikers ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers, besteht die Möglichkeit des Projektabbruches oder eine kostenpflichtige Nachbesserung bis zum endgültigen Gefallen vom Auftraggeber

5.4.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann das AUTO ATELIER FREUDENSTADT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann das AUTO ATELIER FREUDENSTADT auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5.4.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller des AUTO ATELIER FREUDENSTADT übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber dem AUTO ATELIER FREUDENSTADT von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.​

 

Fahrzeugaufbereitung

6.0 Fahrzeugaufbereitung / Reinigung / Politur / Schadensersatz

6.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

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6.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von Ziff. 6.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

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6.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 6.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

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6.4.Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 6.1. dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 6.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

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6.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 6.1. dieser AGB keine Haftung.

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6.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 6.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

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7.0 Fahrzeugaufbereitung / Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1. Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Cash oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

7.3.Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.

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8.0 Fahrzeugaufbereitung / Preise / Pauschalpreise (Immer Netto)

8.1. Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Kfz. alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.

8.3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

8.4. Die endgültigen Preise (siehe Impressum) der Reinigung bzw. Fahrzeugaufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert, diese sind immer Netto (zzgl. MwSt.)

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9.0 Sonstiges

9.1. Erfüllungsort ist Freudenstadt.

9.2. Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist Freudenstadt.

9.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

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10.0 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten.​

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Diese AGB´S gelten  1 zu 1 auch für die: Werbeagentur Georgotas Exclusivdesign.​​​

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